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Katholische Pfarrgemeinde St. Nikolaus Wolbeck

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Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist so etwas wie das Parlament unserer Kirchengemeinde. Ihm gehören 14 gewählte Frauen und Männer an, die das Leben der Gemeinde in verschiedenen Bereichen mitgestalten. Zum Pfarrgemeinderat gehören außerdem vier berufene Mitglieder sowie das hauptamtliche Seelsorgeteam der Gemeinde.

Aufgabe dieses Gremiums ist es, die Entwicklung der Gemeinde zu beobachten, über Erfahrungen zu beraten und Entscheidungen in pastoralen Fragen zu treffen. Dabei ergänzen sich die Vorstellungen der hauptberuflichen Seelsorgerinnen und Seelsorger mit denen der ehrenamtlich tätigen Gemeindemitglieder.

In Ausschüssen und in der Vollversammlung sucht der Pfarrgemeinderat nach Wegen, eine aktuelle und angemessene Form von Gemeinde zu gestalten. Die Gesellschaft insgesamt und auch die Kirchen befinden sich in einer Zeit grundlegenden Wandels. Viele Selbstverständlichkeiten und Gewohnheiten sind verloren gegangen; es gibt mehr Fragen als Antworten. Deshalb sind die Mitglieder des Pfarrgemeinderates sehr darauf angewiesen, mit vielen Menschen im Gespräch zu sein, Anregungen aufzunehmen und weiterzugeben. Bei Fragen und Anregungen stehen Ihnen alle Mitglieder des Pfarrgemeinderates und besonders der Vorstand gerne zur Verfügung.

Öffentlichkeitsausschuss

Der Öffentlichkeitsausschuss betreut unter anderem diese Website und bildet die
Glocke-Redaktion.

Er setzt sich zusammen aus:

  • Andreas Glahn (PGR) - Internet/Glocke
  • Friedhelm Hoppe - Glocke
  • Johannes Walter - Internet
  • Klaus Nelissen - Glocke
  • Maria Ritter (PGR)- Glocke
  • Richard Schu-Schätter - Internet/Glocke
  • Roland Vorholt (PGR) - Internet
  • Rudolf Cadura - Internet

Redaktion der Glocke

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Internetredaktion

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Jugendausschuss des Pfarrgemeinderates

 

Der Jugendausschuss des Pfarrge­meinderates ist ein Zusammen­schluss der verschiedenen Grup­pen und Verbände innerhalb der Gemeinde.

Er koordiniert die verschiedenen Aktivitäten und ist ansprechbar für neue Initiati­ven.

 


Seite 12, Letzte Änderung:18.10.2011 
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