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Der Kirchenvorstand ist gesetzlich beauftragt, das Kirchenvermögen zu verwalten und die Gemeinde nach außen rechtswirksam zu vertreten. Unter dem Vorsitz des Pfarrers beraten regelmäßig zehn von der Gemeinde gewählte Frauen und Männer mit ihrem rechtlichen und technischen Können über die in der Gemeinde anstehenden Sachprobleme. In pastoraler Hinsicht arbeiten sie eng mit dem Pfarrer und dem Pfarrgemeinderat zusammen. Die vielfältigen Situationen in unserer Kirchengemeinde (Kirche, Pfarrheim, Pfarrhaus, Vikarie, Kindergarten, Grundvermögen) erfordern eine sachkundige Mitarbeit, die von den Kirchenvorstandsmitgliedern seit Jahren ehrenamtlich geleistet wird.
Der Kirchenvorstand schafft mit seiner Tätigkeit die Rahmenbedingungen für pastorales Handeln und will mit seiner Fachkompetenz das Gemeindeleben fördern und begleiten.
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